Hilfen bei der Körperpflege und bei der Nahrungsaufnahme.
Medizische Behandlungspflege.
Die Behandlungspflege wird nur auf ärztliche Verordnung von dafür ausgebildetem, examiniertem Fachpersonal durchgeführt. In der
Pflegedokumentation werden ärztliche Verordnungen wie auch
deren fachgerechte Ausführung in dafür vorgesehenen Formblättern
vermerkt.
Hilfen bei der Mobilität und bei der sozialen Betreuung. Alltagstraining,
z.B. Mahlzeitenzubereitung, Kontineztraining, Gruppen- und Einzel-
aktivitäten, Musiktherapie, Entspannungstherapie (Massagen), Ver-
mittlung & Organisation von Einzeltherapien, z.B. Krankengymnastik
oder Logopädie nach ärztlicher Verordnung.
Vermittlung und Organisation von Dienstleistungen, z.B. Fußpflege
oder Friseur.